Mitgliedschaft & Satzung

Die Schützenbruderschaft Grafschaft besteht aktuell aus über 560 Mitgliedern. Die Schützenbrüder bilden dabei einen Querschnitt der Grafschafter Dorfgemeinschaft, da Mitglieder jeden Alters, von 16 bis über 90 Jahren, vertreten sind.

Ehrenmitglied wird, wer das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 25 Jahre ohne Unterbrechung der Schützenbruderschaft angehört hat.

Mitglied werden

Du bist noch kein Mitglied und möchtest in die Schützenbruderschaft eintreten? Neue Mitglieder sind immer willkommen. Wenn du zum Zeitpunkt des Eintritts mindestens 16 Jahre alt bist, kannst du einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Dieser ist zum Beispiel auf der nächsten Generalversammlung möglich. Auch während des laufenden Kalenderjahrs kann der Mitgliedsantrag bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands abgegeben werden.

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Satzung

Mit dem Mitgliedsantrag wird die aktuell gültige Satzung anerkannt. In der Satzung sind neben dem Vereinszweck insbesondere die Regularien, Pflichten und Rechte zur Mitgliedschaft festgelegt. Darin ist ebenfalls fixiert, wie die beiden Organe der Schützenbruderschaft, die Mitgliederversammlung und der Vorstand, verfahren sollen. Wann das Schützenfest stattfindet und an welchen kirchlichen Veranstaltungen (Schützenmessen, Beerdigungen, Prozessionen) teilgenommen wird, ist ebenso in der Satzung festgeschrieben.

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